Wer Saisoniers eine ordentliche Unterkunft anbietet, wird bestraft

Wer Saisoniers eine ordentliche Unterkunft anbietet, wird bestraft

Feldkirch (A) Unglaublich aber wahr: Wer seinen Saison-Mitarbeitern eine zeitgemäße Unterkunft anbietet, muss mit saftigen Nachzahlungen beim Finanzamt rechnen. Hans-Peter Metzler, Obmann der Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, drängt auf eine Änderung der bestehenden Regelung.

Ein Beitragsprüfer des Gebietskrankenkasse Vorarlberg hat kürzlich in Saisonhotels in Lech am Arlberg die Zimmer der Mitarbeiter geprüft  und festgestellt, dass diese keine einfachen, arbeitsplatznahen Unterkünfte mehr sind (Schlafstelle, Burschenzimmer), sondern bereits komfortable Einzimmerwohnungen (Garconniere) darstellen würden und deshalb als Sach-bezüge anzusetzen sind. Nachzahlungen bis zu EUR 40.000,-- pro Hotelbetrieb waren die Folge.

Einer der geprüften Hoteliers, versteht die Welt nicht mehr: Während Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer an die Hoteliers appellieren, den Saisonkräften ordentliche Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, bestraft die Finanz alle, die diese Unterkünfte auch nur mit dem geringsten Komfort ausstatten.“ Konkret: Ein rund 27 Quadratmeter großes Zimmer, das mit einer winzigen Kochnische ausgestattet ist, gilt als Dienstwohnung und wird im Gegensatz zu den sogenannten „Burschenzimmern“ besteuert.

„Eine solche Vorgangsweise ist realitätsfern“, stellt der Obmann der Sparte Tourismus, Hans-Peter Metzler fest und drängt darauf, dass die derzeit bestehende Regelung so schnell wie möglich abgeändert wird. Sein Vorschlag: „Unser Ziel sollte es sein, dass die zur Verfügung Stellung hochwertiger Unterkünfte für die MitarbeiterInnen im Gastgewerbe für unsere Mitglieder keine Nachteile bringt und somit der Begriff des Burschenzimmers in „arbeitsplatzbezogene Unterkunft“ -  unabhängig von der Qualität - umformuliert wird.“

Es scheint erfolgversprechend zu sein, das Finanzministerium zu einer klaren räumlichen Definition dieser Unterkünfte zu bewegen. Wir müssen bezüglich der Ausstattung der  Unterkünfte auf jeden Fall zeitgemäße und den Erwartungen der Arbeitnehmern entsprechende Standards einarbeiten.

Die Wirtschaftskammer Vorarlberg erwartet sich von der Interessenvertretung auf Bundesebene entsprechende Unterstützung. Zumal die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nicht nur in Vorarlberg bestehen und so in ganz Österreich eine zeitgemäße Unterbringung erschweren und bestrafen.

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