Bundesregierung beschließt Senkung der Mindestbeiträge für Selbstständige

Bundesregierung beschließt Senkung der Mindestbeiträge für Selbstständige
KommR Manfred Rein (Foto: WKO)

Feldkirch (A) Die Bundesregierung hat endlich Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbstständige beschlossen. Es wurde die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro entschieden.

„Damit ist eine wichtige Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt“, betont Präsident KommR Manfred Rein. Diese Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbstständige auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeute einerseits eine Gleichstellung sowie auch eine spürbare finanzielle Belastung von knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener.

Analog zum Beitragszuschuss für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, wurden nun für Selbstständige die sogenannten „Mindest-Sozialversicherungsbeiträge“ im Rahmen der Steuerreform beschlossen. Bereits mit 1.1.2016 soll dies in Kraft treten. Derzeit liegt die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für Selbstständige bei 724,02 Euro. Davon werden die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 7,65 Prozent berechnet, d.h. Unternehmer bezahlen mindestens 55,4 Euro pro Monat.

Manfred Rein: „Unser konsequenter Einsatz für die Unternehmen hat sich ausgezahlt. Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von 724,02 auf 405,98 Euro bedeutet niedrigere monatliche Beiträge und eine jährliche Ersparnis von bis zu 292 Euro.“

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