Barrierefreiheit in Burgenlands Unternehmen

Barrierefreiheit in Burgenlands Unternehmen
Reinhard Rodlauer und Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland, Peter Nemeth (Foto: WKB)

Eisenstadt (A) Das Thema Barrierefreiheit stellt viele burgenlän­dische Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Wirtschaftskammer unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe mit einem umfassenden Beratungsangebot und zeigt praktikable Wege, wie Unternehmen in der realen und virtuellen Welt barrierefrei erreichbar sein können. Die Zeit drängt, denn die Übergangsfrist für Bauwerke, die vor dem 1.1.2006 genehmigt wurden, läuft mit Jahresende aus.

Nach dem Behindertengleichstellungsrecht müssen Güter, Dienstleistungen und Informationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, diskriminierungsfrei – also ohne Barrieren – angeboten werden. Im Geschäftsleben umfasst dies vor allem Verbrauchergeschäfte. Betroffen sind tägliche Einkäufe, Banken, Kinobesuche, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, der Arztbesuch oder das Essen in Restaurants und Hotels. Aber auch das barrierefreie Abrufen von Informationen und Dokumenten im Internet muss gewährleistet werden.

Das Behindertengleichstellungsrecht gilt für alle Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung  stehen. Maßnahmen zur Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützen.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde vor zehn Jahren erlassen, mit Jahresende ist die Übergangsfrist abgelaufen. „Die burgenländischen Unternehmer sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben im Bereich der Barrierefreiheit in ihren Betrieben schon sehr vieles getan, um den – nicht immer einfachen – Anforderungen zu entsprechen“, lobt WK-Präsident Ing. Peter Nemeth. „Während sich die öffentliche Hand selbst noch großzügig Zeit für Umrüstungen einräumt und eine Umstellungs-Frist bis 2020 - in Wien sogar bis 2042 - gewährt hat, läuft diese Frist für die Wirtschaft zum Ende dieses Jahres ab.“

Um die letzte Phase der Übergangsfrist so komplikationslos wie möglich zu halten, bietet die Wirtschaftskammer mehrere Unterstützungsmaßnahmen an:

1. Informationsangebot und Selbstcheck auf der Homepage der Wirtschaftskammer

2. Informationsveranstaltungen am 29. September in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt und am 6. Oktober in der WK-Regionalstelle Oberwart zu den rechtlichen Grundlagen, baulichen Maßnahmen und der Barrierefreiheit im IT-Bereich mit vielen interessanten Best-Practice-Beispielen

3. Workshops mit Menschen mit Behinderungen, Behörden, Unternehmern, um die jeweiligen Lebenssituationen kennen- und verstehen zu lernen

4. Erstberatungen (max. drei Stunden) mit konkreten Handlungs-empfehlungen und einer Zumutbarkeitseinschätzung durch den Experten der Wirtschaftskammer

Barrieren, die den Alltag erschweren, kennt Reinhard Rodlauer zur Genüge:
„Ein Rollstuhlfahrer kann in einem Geschäft nicht einkaufen, weil Stufen zum Eingang führen und die Tür zu schmal ist. Ein blinder oder sehbehinderter Mensch erfährt nichts über ein Angebot auf einer Internet-Seite, weil sie nicht barrierefrei programmiert wurde. In einem Supermarkt gibt es ein Sonderangebot, das aber nur über Lautsprecher angeboten wird. Ein gehörloser Mensch erfährt nichts davon.“

Reinhard Rodlauer ist Experte in Sachen Barrierefreiheit und erkennt, welche Maßnahmen das Leben erleichtern: „Nach einer Begutachtung der Gegebenheiten machen wir individuelle Lösungsvorschläge. Unterschiedliche Voraussetzungen erfordern unterschiedliche Maßnahmen. Manchmal sind sie ganz einfach umzusetzen und zeigen große Wirkung, nämlich dann, wenn sich durch den barrierefreien Zugang auch neue Kundengruppen erschließen. “

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