Fördermöglichkeiten beim Fenstertausch in der Schweiz

Fördermöglichkeiten beim Fenstertausch in der Schweiz

Die Eidgenossen sind wie andere Länder daran interessiert, ihre optisch schönen Architekturen technisch dem Klimawandel anzupassen. Dazu gehört vor allem die energetische Sanierung von Altbauten als Einzelmaßnahme oder Komplettprojekt. Bauherren werden durch verschiedene Fördermöglichkeiten bei den Kosten für solche Maßnahmen entlastet

Fenstertausch als Beitrag zur energetischen Sanierung von Altbauten
Allein in Zürich gehören laut Auskunft der Stadt 17 Prozent der Altbauten zu den Inventar- und Schutzobjekten. Das Bundesamt für Energie der Schweizerischen Eidgenossenschaft geht von einer Verringerung des CO2-Ausstoßes durch energetische Gebäudesanierungen von wenigstens zwei Drittel aus. Den Verlust an Heizwärme schätzt die Luzerner Kantonalbank sogar mit wenigstens 13 Prozent ein.

Diese amtlichen Statistiken belegen, dass zugunsten der Umwelt und des eigenen Portemonnaies Sanierungen eine richtige und wichtige Investition sind. Das dafür vorhandene Privatbudget kann durch die Kombination verschiedener Förderprogramme für komplette Gebäudesanierungen und den Fenstertausch als Einzelmaßnahme deutlich entlastet werden.

Drei Förderprogramme der Eidgenossen für den Fenstertausch
Je nach Art des Altbaus - geschützt oder nur energetisch veraltet - können vor dem Ersatz vorhandener Fenster zahlreiche Optionen zur energetischen Modernisierung abgewogen werden. Fast alle Ausstattungsvarianten finden sich beim Fenster-Versand für die Schweiz, einschließlich Beratungsangebot für Sanierungswillige. Mit einem der folgenden Förderprogramme können Dachfenster und Terrassentüren gegen dichtere Modelle mit modernen Glasscheiben und langlebigen Rahmen sowie Schließmechanismen getauscht werden:

Fördermöglichkeit Eins: Zinsgünstige Kredite und Hypotheken von Schweizer Kantonalbanken
Jeder Schweizer Kanton lobt für Gesamtsanierungen alter Gebäude Fördergelder aus. Es gibt zum Beispiel von der Luzerner Kantonalbank die Energiespar-Hypothek plus. Sie vergünstigt energieeffiziente Neubauten mit Energieausweis ebenso wie von Umbauten. Bei der Entscheidung für die Gewährung der Hypothek macht die Bank ebenso wie die anderen Kantonalbanken zwischen privaten Bauherren und Gewerbetreibenden keinen Unterschied.

Fördermöglichkeit Zwei: Förderung energetischer Sanierungen durch Bund und Kantone
Der Begriff »Gebäude« umfasst für die Förderfähigkeit nach Aussage der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Energie alle jüngeren und ehrwürdigen Altbauten im Schweizer Gebäudepark. Somit können alle »energetisch wirksamen baulichen Maßnahmen im Gebäudebereich« (Copyright Bundesamt für Energie) gefördert werden. Auch hier ist entscheidend, dass nicht nur der Fenstertausch zur Förderung beantragt wird, sondern er Teil eines kompletten Sanierungsplans für Innen- und Außenmaßnahmen einschließlich Dachdämmung ist.

Fördermöglichkeit Drei: Fenstertausch an Züricher Inventar- und Schutzobjekten
Vorbild für finanzielle Anreize zur kompletten energetischen Sanierung von Inventar- und Schutzobjekten ist das Förderprogramm Sanierung der Stadt Zürich. Wer anderswo in der Schweiz solche Maßnahmen plant, sollte mit einem Sachverständigen für Denkmalschutz einen Sanierungsplan für sein Baudenkmal erstellen. Denn damit lassen sich auch komplizierte Dämmmaßnahmen und der denkmalgerechte Fenstertausch bei Stadt oder Kommune belegen. Dies erleichtert eine Genehmigung von Förderanträgen und stellt meistens sogar eine zeitliche Erleichterung dar.

Fazit:
Fenstertausch allein genügt in der Schweiz nicht als Argument für einen Förderantrag. Im Rahmen einer Gesamtsanierung gibt es allerdings verschiedene Programme. Sie alle haben zum Ziel, in Altbauten unterschiedlicher Beschaffenheit den Wärmeverlust und CO2-Austausch zugunsten des Klimaschutzes deutlich zu reduzieren.

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