Steuerforum Liechtenstein: Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz

Steuerforum Liechtenstein: Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz
Steuerforum Liechtenstein: Das neue DBA zwischen der Schweiz und Liechtenstein unter der Lupe. (Foto: Universität Liechtenstein)

Vaduz (FL) Konzeption, Anwendung, Anforderungen, Steuerplanung und Fallbeispiele des neuen DBA zwischen Liechtenstein und der Schweiz stehen im Zentrum des Steuerforums Liechtenstein, das am Dienstag, 15. September 2015, von 8.30 bis 17.30 Uhr auf dem Universitäts-Campus stattfindet.

Am 10. Juli 2015 haben das Fürstentum Liechtenstein und die Schweizerische Eidgenossenschaft ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen (DBA) auf Basis des OECD-Musterabkommens unterzeichnet, um ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung zu vertiefen. Denn beide Staaten stehen nicht nur in umfassenden real- und finanzwirtschaftlichen Beziehungen zueinander und verfügen über einen hohen Anteil an Industrie und Waren produzierendem Gewerbe sowie über internationale Finanzplätze, sondern sind auch regulatorisch über den Zollvertrag und die Währungsunion eng miteinander verbunden. Das DBA soll am 01. Januar 2017 in Kraft treten und das bisherige Abkommen ersetzen.

Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit sichern
Der Abschluss des DBA zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist für den Steuerstandort Liechtenstein von zentraler Bedeutung. Über die Revision des Liechtensteinischen Steuergesetzes hinaus kann Liechtenstein seine steuerliche Wettbewerbsfähigkeit insbesondere durch den Abschluss von DBA und die darin vereinbarte vollständige Reduktion ausländischer Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen, Zinsen, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen sicherstellen.

Verhandlungsleiter referieren
Ziel der Veranstaltung ist es, die zentralen Aspekte und Bestimmungen des neuen DBA, die Anforderungen an seine Nutzung und seine Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Liechtenstein und die Schweiz aufzuzeigen. Als Referenten konnten insbesondere die Leiter der beiden Verhandlungsdelegationen gewonnen werden: Dr. Irene Salvi von der Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein stellt die Konzeption des DBA vor, Pascal Duss vom Eidgenössischen Finanzdepartement dessen Anwendung. Zudem werden weitere Referenten die konkreten Möglichkeiten zur Anwendung des DBA in der internationalen Steuerplanung in Bezug auf grenzüberschreitend tätige natürliche Personen, Industrie- und Finanzdienstleistungsunternehmen, vermögensverwaltende Strukturen (Stiftung, Anstalt, Trusts, Fonds, Lebensversicherungsverträge) sowie Holding-, Finanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften auch anhand von Fallbeispielen analysieren.

Steuerforum Liechtenstein
Dienstag, 15. September 2015, 8.30 - 17.30 Uhr mit anschliessendem Apéro
Vaduz, Auditorium der Universität Liechtenstein

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